Der Mieterbund und die Verbraucherzentrale warnen vor neuen Mietverträgen der Vonovia und den damit verbundenen Klauseln. Neumieter die über die Vonovia keinen Strom- und Gasbezug wünschen, müssen aktiv den entsprechenden Passus im Mietvertrag streichen. Das geht aus Meldungen vom Donnerstag hervor.
Der Vertrag für die Energielieferung hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr und verlängert sich ohne Kündigung kontinuierlich um ein weiteres Jahr.
Außerdem liegt der Preis des Tarifes für Strom zudem über dem Durchschnittspreis. Das hat eine Prüfung der Verbraucherzentrale in Nordrheinwestfahlen ergeben.
Der Konzern weist die Vorwürfe jedoch zurück. Der Abschluss des Stromvertrages sei für alle Mieter auf freiwilliger Basis gegeben. Des Weiteren besteht die Möglichkeit eines Preisvergleiches. Die angebotenen Tarife seien aber preiswerter als die Grundversorgungstarife anderer Anbieter, so zumindest argumentiert die Vonovia.
Vor nicht allzu langer Zeit ist das Unternehmen wegen seiner zahlreichen Modernisierungen und deren Durchführungen in die Kritik geraten. Daraufhin senkte der Konzern die Ausgaben für eben diese. Vom Jahr 2019 an, dürfen Hauseigentümer nach vorangegangenen Modernisierung nur noch maximal acht Prozent der Renovierungskosten auf die Mieter umlegen, vorher waren es elf Prozent.
Somit sind pro Quadratmeter nur noch Erhöhungen von bis zu drei Euro erlaubt. Bei einer bestehenden Miete von unter sieben Euro, sind nur noch zwei Euro umlagefähig.
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