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Insolvenzverfahren – GM-Wohn- und Gewerbebau GmbH

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Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 220 IN 86/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GM-Wohn- und Gewerbebau GmbH, vertr. d.d. GF Bernd Gansmüller Reichenhainer Straße 5, 09126 Chemnitz, HRB 33158 vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Gansmüller ergeht am 01.04.2021 nachfolgende Entscheidung:

1.    Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: An- und Verkauf, Verwaltung und Verwertung von Grundbesitz und Häusern aller Art u.a.) wird am 01.04.2021 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2.    Zur Insolvenzverwalterin wird

Rechtsanwältin
Grit Rademacher
Promenadenstraße 3
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 38237 0
Telefax: 0371 38237 10
Email geschäftlich: grademacher@schultze-braun.de

bestellt.

3.    Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen – ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4.    Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich zweifach bis zum 20.05.2021 anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an die Insolvenzverwalterin schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin leisten.

5.    Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6.    Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 01.07.2021 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.

7. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

220 IN 86/21 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 01.04.2021

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