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BAI begrüßt Durchbruch bei der Einführung von Kryptofonds in Deutschland

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Für den Bundesverband Alternative Investments (BAI), die zentrale Interessenvertretung der Alternative-Investments-Branche in Deutschland, stellt das am 7. Mai 2021 im Bundestag verabschiedete Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) einen Meilenstein der Blockchain-Strategie der Bundesregierung dar.

Für Frank Dornseifer, Geschäftsführer des BAI, ist das Gesetz eine der wichtigsten Stellschrauben für die Digitalisierung des Kapitalmarktes in Deutschland: „Dank des Einsatzes der Berichterstatter der Bundestagsfraktionen sind wir in Deutschland jetzt wieder im Rennen, um die Digitalisierung des Kapitalmarktes in einer führenden Rolle mitzugestalten. Die Entmaterialisierung des Wertpapiers war in Deutschland längst überfällig und somit Pflicht. Der eigentliche Innovationsschub, nämlich die Einführung von Kryptowertpapieren, die auf einem – in der Regel DLT-basierten -Kryptowertpapierregister begeben und verwaltet werden, wird jetzt durch die eingefügte Verordnungsermächtigung auf Fondsanteile ausgedehnt. Und das ist ein großer Erfolg. Jetzt entfaltet das Gesetz echte Breiten- und Signalwirkung, was gerade unter Standortgesichtspunkten essenziell ist.“

Zentrales Element des Gesetzes ist zum einen die Zulassung von digitalen Wertpapieren, für die also das papierhafte Urkundenerfordernis nicht mehr gilt. Zukünftig haben Emittenten ein Wahlrecht und auch Altbestände können in die digitale Form überführt werden. Das kann beispielsweise über die Blockchain-Technologie erfolgen, ist allerdings nicht darauf beschränkt. Die Begebung erfolgt über elektronische Wertpapierregister, die in Form eines zentralen Registers, aber auch als sogenannte Kryptowertpapierregister geführt werden können. Eine weitere Besonderheit ist in diesem Zusammenhang, dass diese Register zum einen nicht von Clearstream und zum anderen sogar von Emittenten selbst – für eigene Wertpapiere – geführt werden können, sofern dafür eine entsprechende Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilt wurde.

Der Einsatz der Blockchain- beziehungsweise Distributed-Ledger-Technologie ist in der europäischen Fondsbranche bereits seit Jahren üblich. Elektronische beziehungsweise Blockchain-basierte Wertpapierregister werden im EU-Ausland bereits aktiv genutzt, unter anderem von großen Banken und der Deutschen Börse.

Dornseifer: „Neue Technologien werden nur dann in Deutschland Fuß fassen, wenn diese von der Regulatorik nicht dazu gezwungen werden, im Ausland zu operieren. Mit dem E-Wertpapier und dem elektronischen beziehungsweise Kryptowertpapierregister wird ein digitaler Weg eingeschlagen, der nicht nur neuen Technologien, insbesondere der Blockchain-Technologie, Rechnung trägt, sondern gleichzeitig auch einen pragmatischen und rechtssicheren Ansatz für Märkte, Transaktionen und Nutzer bedeutet.“ (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung BAI

Der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI) mit Sitz in Bonn ist die Interessenvertretung der Alternative-Investment-Branche in Deutschland. Der 1997 gegründete Verband hat 240 Mitgliedsunternehmen aus allen Bereichen des professionellen Alternative-Investments-Geschäfts, wie zum Beispiel Banken, Fondsgesellschaften, Beratungsunternehmen, Hedge- und Private-Equity-Fonds sowie Branchen-Dienstleister.

www.bvai.de

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