Im Mai 2019 hat der Bundesgerichtshof die Kündigung von Sparverträgen nur für eine ganz bestimmte Konstellation als zulässig erachtet. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz überprüft in ihren Beratungsstellen ab sofort Kündigungen und berät zu Zinsanpassungen.
„Wer jetzt die Kündigung seines alten Sparvertrages erhält, sollte die Rechtmäßigkeit dieser Kündigung auf jeden Fall überprüfen lassen“, rät Sylvia Beckerle, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „In der Beratung muss genau angeschaut werden, welche konkrete Ausgestaltung beispielweise zur Prämienzahlung in der Vertragsurkunde enthalten ist.“
Überdies weist Beckerle darauf hin, dass viele dieser Sparverträge rechtswidrige Klauseln zur Zinsanpassung enthalten können, mit der Folge, dass zu wenig Zinsen gutgeschrieben wurden. (DFPA/TH1)
Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
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