Auch darüber beschweren sich BEV-Kunden bei der Verbraucherzentrale NRW: Das Unternehmen sei per Fax nicht erreichbar und Einschreiben mit Rückschein werden offenbar nicht immer angenommen.
Bei einem Einschreiben mit Rückschein wird das Schreiben persönlich nur gegen Unterschrift übergeben. Wird die Unterschrift und damit die Annahme verweigert, wird das Schreiben zur Abholung hinterlegt. Holt der Adressat das Schreiben bewusst nicht ab, obwohl er die Möglichkeit dazu hatte, liegt eine Annahmeverweigerung vor. Das führt zu einer sogenannten „Zugangsfiktion“, so dass das Schreiben als zugegangen gilt.
Man kann anstelle des Einschreibens mit Rückschein auch das sogenannte Einwurf- Einschreiben wählen. Das Postunternehmen dokumentiert dann, dass das Schreiben in den Briefkasten oder das Postfach eingeworfen wurde. Der Vorteil ist, dass das Schreiben nicht persönlich entgegen genommen werden muss und die Annahme auf diese Weise nicht verweigert werden kann. Bewahren Sie zu Beweiszwecken den Einlieferungsbeleg und den ausgedruckten Auslieferungsbeleg auf. Belege über die Auslieferung finden Sie in der Sendungsverfolgung Ihres Einschreibens.
Die sicherste Methode, den Zugang und den Inhalt der Sendung gerichtsfest zu beweisen, ist eine Zustellung per Gerichtsvollzieher. Diese Zustellung ist jedoch in der Regel die zeitaufwendigste und teuerste von den genannten Zustellungsmöglichkeiten. Die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher können Sie über den Amtsgerichtsbezirk, in dem der Empfänger ansässig ist, für etwa 13-20 Euro in Auftrag geben.
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