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Marktkommentar: „Mit Kapitalanlagen Kulturgut erhalten“

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Investitionen in Denkmalimmobilien erfüllen einen doppelten Zweck. Anleger erhalten historische Werte und dazu eine attraktive Rendite. Das schreibt Klaus Morgenstern in einem Kommentar für das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA).

„Worin unterscheiden sich Bauten mit besonderem historischem Wert von anderen Immobilien? Was macht dieses Kulturgut so interessant für potenzielle Käufer?” Diese Fragen wirft Sebastian Reccius, Vorstand des Immobilienvermittlers DI Deutschland Immobilien, auf.

Da es sich um Gebäude handelt, die einen schützenswerten Charakter aufweisen, bestehe ein großes öffentliches Interesse an ihrem Erhalt beziehungsweise Wiederaufbau, erklärt Reccius. Mit dem Kauf eines denkmalgeschützten Objekts fördern die Besitzer aktiv dieses Kulturgut. „Durch ihren auffallenden architektonischen Charme und das individuelle Ambiente aus längst vergangenen Tagen stellen Denkmalimmobilien noch dazu einen besonderen Blickfang dar. Doch gerade als Kapitalanlage bieten Bauten mit Geschichte auch noch andere Vorzüge, die einen Erwerb lohnenswert machen”, so der Immobilienexperte.

Anleger mit einem hohen zu versteuernden Einkommen profitieren langfristig von den Steuervorteilen, die der Kauf eines denkmalgeschützten Objekts mit sich bringt, nennt er den Grund dafür. Sanierungsmaßnahmen von Denkmalimmobilien erhalten staatliche Förderung. Grundlage bildet die Denkmal-AfA (Absetzung für Abnutzung). Sie ermöglicht es Besitzern solcher Gebäudearten, die Kosten für die Instandhaltung steuerlich geltend zu machen.

„Aus dem individuellen Steuersatz sowie aus dem Objekt selbst ergeben sich für den Eigentümer einer Denkmalimmobilie langfristige Renditen beziehungsweise Mietzinsen. Für gewöhnlich liegen die Werte bei solchen Gebäuden jährlich bei sechs bis acht Prozent. Gutverdiener mit Höchststeuersatz können bei Bauwerken mit großem Sanierungsbedarf die höchste Rendite erwirtschaften”, rechnet Reccius vor.

Ebenfalls interessant für Kapitalanleger: Da Denkmalimmobilien bei einem Verkauf keiner Abgeltungssteuer unterliegen, müssen Privatpersonen ihre Gewinne nicht versteuern. Nicht zuletzt weisen Bauten mit Geschichte aufgrund ihres einzigartigen Charakters ud der hochwertigen Bauqualität, die auf die strengen Auflagen der Denkmalschutzbehörde zurückgehen, einen hohen Wiederverkaufswert auf, so Reccius. (DFPA/TH1)

Quelle: Pressemitteilung DIA

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) versteht sich als Plattform eines Diskurses über Altersvorsorge und Generationengerechtigkeit. Es fördert unabhängig und neutral den Meinungsbildungsprozess zu Vorsorgethemen in der Öffentlichkeit. Der Sitz des DIA befindet sich in Berlin.

www.dia-vorsorge.de

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