VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth: „Hinsichtlich der Bedienung einer großen Kundenzielgruppe und dem Verbraucherschutz wird mit der Kompetenz-Übertragung auf die BaFin nichts gewonnen. Im Gegenteil: Die bisherige Praxis der dezentralen Aufsicht und Zulassung von 34f-Beratern über die Industrie- und Handelskammern (IHK) oder den Gewerbeämtern hat sich bewährt. Die Entscheidung ist purer Aktionismus und wird sich eher negativ auf die Beratungsabdeckung und den Schutz der Verbraucher auswirken.“
Warnungen über die negativen Folgen für Verbraucher und die Finanzberater gab es im Vorweg reichlich, auch innerhalb der Koalition und im Nationalen Normenkontrollrat. Wie alle Vermittler-Verbände erwartet auch der VSAV einen massiven Kostenanstieg und langwierigere Zulassungsverfahren für die Vermittler. Dies würde, so Barth, zu einer weiteren Ausdünnung des Beratungsangebotes führen. Profitieren würde nur der konzernabhängige und der rein elektronisch gesteuerte Vertrieb. Barth sagt: „Der freie Vertrieb konnte sich bislang sehr gut mit persönlicher Qualitätsberatung im Markt behaupten. Der Gesetzgeber beschädigt nun genau diesen notwendigen Wettbewerb und die Vielfalt in der Finanzberatung. Darunter kann die Beratungsqualität letztlich nur leiden.“ Wie eine zentralistisch organisierte Finanzaufsicht bundesweit für eine höhere Beratungsqualität sorgen könne, sei dem VSAV schleierhaft. Durch ihre regionale Verortung und ihre lange Erfahrung könnten die IHKen und die Gewerbeämter die Kontroll- und Zulassungsaufgaben sehr viel besser, schneller und kostengünstiger wahrnehmen. (DFPA/JF1)
Quelle: Pressemitteilung VSAV
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